Wir bieten Ihnen Schulungen & Unterweisung gem. Arbeitsschutzgesetz
§ 12 ArbSchG DGUV Vorschrift 1 , § 9 Betriebssicherheitsverordnung
Bei uns können Sie Fahr- Bedienerausweise unter anderem für folgende Bereiche erwerben:
Wir bilden Sie entsprechend den Unfall-Verhütungs-Vorschriften DGUV Vorschrift 1,
DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308 - 001 zum Gabelstaplerfahrer aus.
Nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis erhalten Sie von uns den gesetzlich vorgeschriebenen Fahrausweis für Gabelstaplerfahrer.
Wir bilden Sie entsprechend der Unfall-Verhütungs-Vorschriften
DGUV Vorschrift 1,
DGUV Vorschrift 68 und dem Grundsatz
DGUV 308 - 008 zu
Bediener von Hubarbeitsbühnen aus.
Nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis erhalten Sie von
uns den gestezlich vorgeschriebenen Fahrausweis zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen
Wir bilden Sie entsprechend der Unfall-Verhütungs-Vorschriften zu
Bediener von Krane aus.
Ausbildung gem. DGUV V 52-53 (BGV D 6),
DGUV G 309-003 (BGG 921),
DGUV I 209-012 (BGI 555), Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung.
Nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis erhalten Sie von
uns den gestezlich vorgeschriebenen Fahrausweis zur Bedienung von Krane
Wir bilden Sie entsprechend der Unfall-Verhütungs-Vorschriften
nach TRBS 211 Teil 4 mobile Arbeitsmittel,
DGUV 100-500 Kap. 2.21 zu
Bediener von Erdbaumaschinen aus.
Nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis erhalten Sie von
uns den gestezlich vorgeschriebenen Fahrausweis zur Bedienung von Erdbaumaschinen
Wir bilden Sie entsprechend der Unfall-Verhütungs-Vorschriften
DGUV Vorschrift 52, DGUV Regel 100-500 zu
Bediener von Sicheres Anschlagen von Lasten.
Nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis erhalten Sie von
uns den gestezlich vorgeschriebenen Fachausweis für Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb