Das Risiko eines Brandes ist einfach zu hoch – allein schon die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern von jedem Unternehmer eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern. Eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen, ist Aufgabe des Arbeitgebers – wir sagen, wie Ihnen dies am besten gelingt
Die DGUV-Information 205–023, vormals BGI / GUV-I 5182 fordert eine ausreichende Anzahl von Brandschutz- und Evakuierungshelfern; wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) (beispielsweise Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (also etwa Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann es sinnvoll sein, deutlich mehr Ersthelfer auszubilden, die Brände schon bei ihrer Entstehung bekämpfen können. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden – ohne sich selbst zu gefährden, und um anderen ein sicheres und schnelles Verlassen des Brandortes zu ermöglichen.
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